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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Metallbau Zingerle

1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Metallbau Zingerle erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Lieferung/Leistung zustande.

3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, sind 40 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung und der Restbetrag sofort nach Fertigstellung ohne Abzug fällig. Regiestunden werden nach den im Angebot genannten Sätzen verrechnet.

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag im Eigentum von Metallbau Zingerle. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte sofort darauf hinzuweisen.

5. Lieferung und Montage
Liefertermine sind nur bei schriftlicher Zusage bindend. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Materialengpässe der Vorlieferanten) verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Voraussetzung für die Montage ist die ungehinderte Zugänglichkeit des Montageortes und die bauseitige Fertigstellung notwendiger Vorarbeiten.

6. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen wurden. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Zertifizierung und Normen
Wir fertigen nach DIN EN 1090 (EXC 2). Der Kunde ist verpflichtet, uns vorab über alle spezifischen Anforderungen an den Aufstellungsort oder die Nutzung zu informieren, die über den Standard dieser Norm hinausgehen.

8. Rücktrittsrecht
Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Bonität des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres Betriebes. Es gilt das Recht des jeweiligen Staates (z.B. Österreich/Deutschland). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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